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Drei Kassen, vier Franchisen – welche passt zu Ihnen?

CONCORDIA, FKB oder SWICA: Alle drei Kassen müssen gesetzlich identische Grundleistungen erbringen. Der Unterschied liegt in Prämien, Service und Zusatzangeboten – und die Franchise-Wahl entscheidet über Hunderte Franken pro Jahr. Dieser Ratgeber liefert den datengestützten Vergleich, den andere Seiten schuldig bleiben.

  • 3 Kassen staatlich anerkannt
  • 42.491 OKP-Versicherte
  • 3 Monate Anmeldefrist Pflicht
André Disselkamp
Autor & ExperteAndré Disselkamp
Co-Founder & IKV-Spezialist · Insurancy · DVA-zertifiziert
Über den AutorSchließen
Co-Founder Insurancy. Seit 2021 spezialisiert auf internationale Krankenversicherung — von Digital Nomads über Auswanderer bis Ruhestand im Ausland. Vermittelt unabhängig zwischen Genki, BDAE, Cigna, Morgan Price und 8+ weiteren IPMI-Anbietern.
IKV-SpezialistExpat-VersicherungDVA-zertifiziertIHK Vermittler
Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

  • Franchise schlägt Kassenwahl. Die Wahl zwischen CHF 500 und CHF 4.000 Franchise beeinflusst Ihre Jahreskosten stärker als die Entscheidung zwischen CONCORDIA, FKB und SWICA.
  • Drei-Monats-Frist ist bindend. Ab Arbeitsbeginn oder Zuzug laufen exakt drei Monate. Wer die Frist verpasst, schuldet rückwirkende Prämien und hat für den Zeitraum keinen Leistungsanspruch. Mehr dazu in unserem Überblick zur internationalen Krankenversicherung.
  • Grenzgänger aus Österreich haben ein Wahlrecht. Sie können binnen drei Monaten entscheiden, ob sie in der österreichischen Versicherung bleiben oder zur liechtensteinischen OKP wechseln. Ohne aktive Entscheidung gilt automatisch die OKP-Pflicht.
  • Grundleistungen sind identisch – Extras nicht. Alle drei Kassen sind gesetzlich zur gleichen Grundversorgung verpflichtet. Unterschiede zeigen sich bei digitalen Services, Zusatzversicherungen und persönlicher Beratung vor Ort.
  • Zahnkosten bleiben fast immer privat. Die OKP übernimmt Zahnbehandlungen nur in Ausnahmefällen. Für Familien mit Kindern können kieferorthopädische Kosten schnell fünfstellig werden – eine Zahnzusatzversicherung ist meist sinnvoll.
Mit KI zusammenfassen
Die 3-Monats-Frist gilt ohne Ausnahme
Ab dem ersten Arbeitstag oder dem Tag des Zuzugs nach Liechtenstein laufen exakt drei Monate. Wer diese Frist verpasst, wird rückwirkend aufgenommen – muss aber alle Prämien nachzahlen und hatte für den Versicherungslosen Zeitraum keinen Leistungsanspruch. Fristen-Notiz sofort setzen.
FRANCHISE-LEITFADEN

Vier Stufen, ein Unterschied von bis zu CHF 2.600 pro Jahr

Leistung
Franchise 500
ca. 350–420
CHF/Monat
Franchise 2.500
ca. 240–300
CHF/Monat
Franchise 4.000
ca. 190–250
CHF/Monat
Selbstbehalt pro Jahr (Franchise)
CHF 500
CHF 2.500
CHF 4.000
Gesetzlicher Selbstbehalt danach
20 % bis Obergrenze
20 % bis Obergrenze
20 % bis Obergrenze
Geschätzte Jahresprämie (Richtwert)
CHF 4.200–5.040
CHF 2.880–3.600
CHF 2.280–3.000
Geeignet für
Chronisch Kranke, häufige Arztbesuche
Gesunde mit Notfallreserve
Sehr Gesunde, Prämien senken
Empfehlung Kinder
Ja – empfohlen
Nicht empfohlen
Nicht empfohlen
KASSEN-VERGLEICH

CONCORDIA vs. FKB vs. SWICA – Wo liegen die Unterschiede?

Alle drei Kassen erbringen gesetzlich identische Grundleistungen. Der Vergleich lohnt sich bei Prämien, Service und Zusatzangeboten.

CONCORDIA

Genossenschaftlich, stark in CH & LI
  • Lokale VerankerungHoch – starke Präsenz in der Schweiz und Liechtenstein
  • Digitale ServicesGut – myCONCORDIA App, Online-Abwicklung
  • ZusatzversicherungenBreites Angebot, aber kein herausragender Schwerpunkt
  • Beratung vor OrtBüro in Liechtenstein vorhanden
  • BesonderheitGenossenschaftliche Rückerstattungen möglich
  • PrämienentwicklungModerat – historisch solide Entwicklung

FKB Fürstliche Krankenkasse

Die einzige rein liechtensteinische Kasse
  • Lokale VerankerungSehr hoch – Hauptsitz in Vaduz, nur in LI tätig
  • Digitale ServicesSolide, eher traditionell – kein starker App-Fokus
  • ZusatzversicherungenLiechtenstein-spezifisch ausgerichtet, kleineres Portfolio
  • Beratung vor OrtHauptsitz in Vaduz – maximale lokale Nähe
  • BesonderheitEinzige rein FL-Kasse, tiefste regionale Verankerung
  • PrämienentwicklungHistorisch stabil – kleiner Markt, verlässliche Basis
SWICA: Das stärkste Gesundheitsförderungs-Ökosystem
SWICA ist zwar CH-basiert, bietet aber das modernste Digitalangebot (SWICA ONLINE) und das breiteste Zusatzversicherungsportfolio – insbesondere bei Komplementärmedizin, Osteopathie und Fitness. Wer Akupunktur, Naturheilkunde oder regelmäßige Wellness-Leistungen nutzen möchte, findet mit dem COMPLETA-Angebot von SWICA das überzeugendste Gesamtpaket unter den drei Kassen.
IHRE SITUATION

Welche Lösung passt zu Ihrer Lebenssituation?

Neu in Liechtenstein zugezogen
Sie haben ab Zuzugsdatum drei Monate Zeit. Beantragen Sie Prämienofferten bei allen drei Kassen, legen Sie die Franchise anhand Ihres Gesundheitszustands fest und kündigen Sie Ihre bisherige Versicherung rechtzeitig. Als junger, gesunder Zuzüger lohnt sich die Franchise CHF 4.000 mit Gesundheitsrücklage oft am meisten.
Grenzgänger aus Österreich
Sie haben ein 3-monatiges Wahlrecht: liechtensteinische OKP oder österreichische Versicherung. Ledige mit mittlerem bis hohem Einkommen fahren mit der LI-OKP und hoher Franchise oft günstiger. Wer eine in Österreich mitversicherte Familie hat, sollte die Gesamtkosten sorgfältig vergleichen – ähnliche Fragen stellen sich bei der Krankenversicherung in Österreich für Deutsche.
Familie mit Kindern
Kinder haben eine eigene, günstigere Prämie und eine eigene Franchise. Für Kinder empfiehlt sich die niedrige Franchise CHF 500 – da sie statistisch häufiger zum Arzt gehen und das Kostenrisiko real ist. Familienmitglieder müssen nicht bei derselben Kasse versichert sein – ein separater Prämienvergleich pro Person lohnt sich.
Junger, gesunder Zuzüger
Die Hochfranchise CHF 4.000 spart gegenüber CHF 500 grob CHF 1.500–2.600 Prämie pro Jahr. Wer diese Ersparnis als Gesundheitsrücklage zurücklegt, ist im Normalfall besser gestellt als mit niedriger Franchise. Voraussetzung: keine chronischen Erkrankungen, wenige Arztbesuche pro Jahr.
ZUSATZVERSICHERUNGEN

Wo die OKP systematisch zu kurz greift

Die gesetzliche Grundversicherung deckt medizinisch Notwendiges – nicht mehr. Vier Bereiche, die Sie separat absichern sollten.

Zahnversicherung – Fast immer eine Lücke

OKP übernimmt Zahnkosten nur nach Unfall – alles andere zahlen Sie selbst.

Reguläre Zahnbehandlungen, Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen sind vollständig privat zu tragen. Die OKP springt nur in eng definierten Ausnahmefällen ein, etwa nach einem Unfall mit Zahnverletzung.

Für Familien mit Kindern sind Kieferorthopädie-Kosten besonders relevant – sie können schnell fünfstellig werden. Eine Zahnzusatzversicherung amortisiert sich in vielen Fällen bereits nach einer mittleren Behandlung.

  • OKP-Leistung: nur nach Unfall oder medizinisch bedingter Notwendigkeit
  • Zahnersatz, Inlays, Implantate: vollständig privat
  • Kieferorthopädie Kinder: häufig CHF 5.000–15.000 gesamt
  • Alle drei Kassen bieten Zahnzusatzversicherungen an – Prämienvergleich empfohlen

Komplementärmedizin – SWICA vorn

Akupunktur, Osteopathie, Naturheilkunde: OKP leistet kaum etwas.

Wer auf Alternativmedizin setzt, findet in der OKP kaum Deckung. Akupunktur, Osteopathie und naturheilkundliche Behandlungen werden nur in sehr begrenztem Umfang oder gar nicht erstattet.

SWICA ist mit ihrem COMPLETA-Zusatzversicherungsangebot hier klar führend. Das Produkt deckt ein breites Spektrum an Komplementärtherapien und enthält zusätzlich Fitness- und Gesundheitsförderungsleistungen. Wer diese Leistungen regelmäßig nutzt, sollte SWICA besonders sorgfältig prüfen. Einen umfassenden Überblick bietet die Internationale Krankenversicherung im Vergleich.

Spitalzusatz – Freie Wahl kostet extra

OKP zahlt nur die allgemeine Abteilung im nächsten Spital – nicht mehr.

Die gesetzliche Grundversicherung deckt die allgemeine Abteilung im nächstgelegenen Spital. Wer die Halbprivat- oder Privatklasse, die freie Spitalwahl in Liechtenstein und der Schweiz oder eine internationale Spitalbehandlung möchte, benötigt eine Spitalzusatzversicherung.

Für Führungskräfte, Selbstständige oder Personen mit starkem Bedürfnis nach freier Arztwahl lohnt sich diese Zusatzversicherung besonders. Die Prämien variieren stark je nach gewünschtem Leistungsumfang und Kasse.

Auslandsschutz – OKP leistet nur begrenzt

Behandlungen im Ausland werden nur begrenzt erstattet – auch in Deutschland.

Die OKP leistet im Ausland ausschließlich bei Notfällen und nur bis zu den in Liechtenstein geltenden Tarifen. Für Grenzgänger, die regelmäßig in Deutschland oder Österreich zum Arzt gehen, oder für häufige Reisende ist das ein reales Versorgungsrisiko.

Eine Auslandskrankenversicherung schließt diese Lücke. Besonders relevant für Grenzgänger, die aus praktischen Gründen weiterhin Arztbeziehungen im Heimatland pflegen – hier droht sonst eine erhebliche Eigenbeteiligung.

SCHRITT-FÜR-SCHRITT

So melden Sie sich richtig an – ohne Fristenfehler

Sechs Schritte vom ersten Arbeitstag bis zum gültigen Versicherungsausweis. Reihenfolge einhalten – besonders Schritt 1.

  1. 1
    Frist sofort notierenTag 1

    Ab dem ersten Arbeitstag oder dem Tag des Zuzugs laufen exakt drei Monate. Tragen Sie das Fristende direkt in Ihren Kalender ein – dieser Schritt ist der wichtigste.

  2. 2
    Offerten bei allen drei Kassen anfordernWoche 1–2

    Beantragen Sie bei CONCORDIA, FKB und SWICA jeweils eine Prämienofferte für Ihre gewünschte Franchise-Stufe. Für Familien: für jedes Familienmitglied separat anfragen – die günstigste Kasse für Erwachsene muss nicht die günstigste für Kinder sein.

  3. 3
    Franchise festlegenWoche 2–3

    Entscheiden Sie anhand Ihres Gesundheitszustands und Ihrer finanziellen Rücklage. Faustregel: Liegt Ihre erwartete Jahresarztrechnung regelmäßig unter der Franchise, rechnet sich die Hochfranchise. Bei chronischen Erkrankungen oder Kindern gilt: Niedrigfranchise bevorzugen.

  4. 4
    Kasse auswählen und Antrag stellenWoche 3–4

    Die gewählte Kasse ist gesetzlich zur Aufnahme verpflichtet (Kontrahierungszwang) – eine Ablehnung der Grundversicherung ist nicht möglich. Für Zusatzversicherungen gelten andere Regeln: Hier können Vorerkrankungen relevant sein.

  5. 5
    Versicherungsausweis erhalten und sichernWoche 4–6

    Bewahren Sie den Versicherungsausweis gut zugänglich auf – er wird bei Arztbesuchen und Spitalaufenthalten benötigt. Prüfen Sie, ob alle Daten korrekt sind, insbesondere Franchise-Stufe und Versicherungsbeginn.

  6. 6
    Bisherige Versicherung kündigenParallel zu Schritt 4–5

    Prüfen Sie die Kündigungsfristen Ihrer deutschen oder österreichischen Krankenversicherung. GKV-Mitglieder in Deutschland können in der Regel mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen – nach Nachweis einer anderweitigen Absicherung.

VOR DER ANMELDUNG

Checkliste: Was Sie bereitlegen müssen

Tipp
Die Franchise-Entscheidung ist wichtiger als die Kassenwahl
Wer von Franchise CHF 500 auf CHF 2.500 wechselt, spart grob CHF 1.200–1.800 Prämie pro Jahr. Übersteigen die eigenen Arztkosten CHF 2.500 nicht, ist das ein reiner Gewinn. Legen Sie die Prämienersparnis als Gesundheitsrücklage zurück – so tragen Sie die Franchise im Ernstfall, profitieren aber in allen anderen Jahren.
HÄUFIGE FRAGEN

Was Zuzüger und Grenzgänger wirklich wissen wollen

Muss ich als Deutscher, der in Liechtenstein arbeitet, zwingend in eine liechtensteinische Kasse?
Ja. Als Arbeitnehmer in Liechtenstein unterliegen Sie der OKP-Pflicht und müssen sich innerhalb von drei Monaten bei CONCORDIA, FKB oder SWICA anmelden. Ihre deutsche gesetzliche oder private Krankenversicherung gilt nicht als Erfüllung der liechtensteinischen Versicherungspflicht.
Was passiert, wenn ich die 3-Monats-Frist verpasse?
Die Kasse nimmt Sie rückwirkend zum Beginn der Versicherungspflicht auf und fordert alle ausstehenden Prämien nach. Für den Zeitraum ohne Versicherung besteht kein Leistungsanspruch – Arztkosten aus dieser Zeit tragen Sie vollständig selbst. Deshalb: Frist sofort bei Zuzug oder Arbeitsbeginn notieren.
Kann ich die Kasse nach der Anmeldung noch wechseln?
Ja, aber nicht jederzeit. Kassenwechsel sind in der Regel zum Jahresende mit entsprechender Kündigungsfrist möglich. Die genauen Fristen unterscheiden sich leicht zwischen den Kassen – prüfen Sie diese direkt bei Ihrer aktuellen Kasse, bevor Sie kündigen. Weiterführende Hinweise finden Sie unter internationale Krankenversicherung kündigen oder wechseln.
Wie unterscheidet sich die liechtensteinische Franchise von der deutschen Zuzahlung?
Die Franchise ist ein jährlicher Selbstbehalt, den Sie vollständig selbst tragen, bevor die Kasse auch nur einen Franken übernimmt. Sie liegt zwischen CHF 500 und CHF 4.000 – deutlich höher als die deutschen Zuzahlungen von maximal 2 % des Bruttoeinkommens. Entscheidend: Die Franchise wählen Sie aktiv; sie ist keine automatische Belastung, sondern eine strategische Entscheidung.
Haben Grenzgänger aus Österreich wirklich ein Wahlrecht – und wie funktioniert es?
Ja. Grenzgänger aus Österreich können innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Arbeit in Liechtenstein wählen, ob sie in der österreichischen Versicherung bleiben oder zur liechtensteinischen OKP wechseln. Ohne aktive Entscheidung gilt automatisch die OKP-Pflicht. Grenzgänger aus der Schweiz haben kein Wahlrecht – sie bleiben grundsätzlich in der Schweiz versichert.
Übernimmt die OKP Kosten für Behandlungen in Deutschland oder Österreich?
Nur bei Notfällen und nur bis zur Höhe der in Liechtenstein erstattungsfähigen Sätze. Für regelmäßige Arztbesuche oder Behandlungen im Heimatland empfiehlt sich eine Zusatzversicherung – sonst tragen Sie die Differenz oder die vollen Kosten selbst. Besonders relevant für Grenzgänger, die weiterhin Arztbeziehungen in Österreich oder Deutschland pflegen.
Sind alle drei Kassen wirklich gleichwertig, oder gibt es versteckte Unterschiede?
Gesetzlich müssen CONCORDIA, FKB und SWICA identische Grundleistungen erbringen – es gibt keine bessere oder schlechtere Grundversorgung. Der Unterschied liegt in den Prämien (können pro Jahr mehrere hundert Franken auseinander liegen), den digitalen Services, dem Umfang der Zusatzversicherungen und der persönlichen Beratung vor Ort. Ein jährlicher Prämienvergleich lohnt sich – ähnlich wie bei der medizinischen Versorgung in der internationalen Krankenversicherung.
Welche Franchise empfiehlt sich für Kinder?
Für Kinder ist in der Regel die niedrige Franchise von CHF 500 sinnvoll. Kinder gehen statistisch häufiger zum Arzt als gesunde Erwachsene, und die Prämienersparnis durch eine höhere Franchise fällt bei der günstigeren Kinderprämienstufe geringer aus als beim Erwachsenenvergleich. Die Franchise gilt pro Person und kann für Kinder und Erwachsene separat gewählt werden.

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