Das tschechische GKV-System ist nach dem Bismarck-Modell aufgebaut. Als Arbeitnehmer zahlen Sie 4,5 % Ihres Bruttoeinkommens selbst, Ihr Arbeitgeber trägt 9 %. Zusammen fließen also 13,5 % monatlich in Ihre Pflichtversicherung.
Beispielrechnung: Bei einem Bruttogehalt von 2.500 Euro ergibt sich ein Arbeitnehmeranteil von 112,50 Euro und ein Arbeitgeberanteil von 225 Euro – insgesamt 337,50 Euro monatlich.
Für Selbstständige gilt unabhängig vom tatsächlichen Umsatz ein Mindestbeitrag von 2.968 CZK pro Monat (rund 120 Euro). Bei höherem Einkommen steigt der Beitrag entsprechend dem 13,5-%-Satz.
- Beitragssatz gesamt: 13,5 % des Bruttoeinkommens
- Arbeitnehmeranteil: 4,5 % (vom Arbeitgeber abgeführt)
- Arbeitgeberanteil: 9 %
- Mindestbeitrag Selbstständige: ~120 Euro pro Monat (2.968 CZK)
- Rücktransport nach Deutschland: nicht enthalten