Die EU-Sozialversicherungsverordnung 883/2004 regelt eindeutig: Krankenversicherungsschutz besteht immer nur in einem Land gleichzeitig. Sobald Sie in Dänemark sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, endet Ihre deutsche GKV-Mitgliedschaft automatisch.
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bietet lediglich einen Basisschutz bei vorübergehenden Aufenthalten in anderen EU-Ländern – sie ist kein vollwertiger Ersatz für eine Krankenversicherung am neuen Wohnort.
Für Grenzpendler gelten besondere Regelungen: Im Beschäftigungsland versichert, aber unter bestimmten Voraussetzungen auch mit Sachleistungsanspruch im Wohnland. Diese Konstellation ist rechtlich komplex und sollte individuell geklärt werden.