Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) deckt ausschließlich medizinisch notwendige Akutbehandlungen im staatlichen System des Gastlandes – zu dortigen Konditionen. Sie übernimmt keine Privatbehandlungen, keine Notfallrückführung nach Deutschland, keine Rehabilitation im Heimatland und keine Leistungen, die das litauische Staatssystem grundsätzlich nicht anbietet.
Eine deutsche GKV-Mitgliedschaft erlischt in der Regel, sobald man den Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt. Wer sich vor der Ausreise nicht klärt, steht im Ernstfall ohne Absicherung da.
Reisekrankenversicherungen sind konzeptionell auf Kurzaufenthalte ausgelegt – Maximallaufzeiten von 45 bis 180 Tagen – und schließen Behandlungen aus, die mit dem eigentlichen Aufenthaltszweck zusammenhängen. Für Langzeitaufenthalte und Auswanderung ist die IPMI die einzige belastbare Lösung.
- EHIC: kein Schutz bei Privatbehandlungen und Spezialkliniken
- EHIC: keine Notfallrückführung nach Deutschland
- GKV: erlischt bei dauerhafter Wohnsitzverlagerung ins Ausland
- Reisekrankenversicherung: Laufzeitbegrenzung auf max. 180 Tage